Registrierter Verein (Deutschland)

Das Gwup ist ein e. V. registriert in Deutschland, operiert aber auch in Österreich und der Schweiz

Ein eingetragener Verein (Deutsch: [ˈAɪnɡəˌtʁaːənɐ fɛʁˈʔaɪn]; "Registrierter Verein" oder "Incorporated Association"), abgekürzte e. V. (Deutsch: [ˌEːˈfaʊ]), ist ein rechtlicher Status für a Eingetragen freiwilliger Verbund in Deutschland. Während jede Gruppe a genannt werden kann Verein, Registrierung als eingetragener Verein verleiht viele rechtliche Vorteile, weil es den Status von a verleiht juristische Person und nicht nur eine Gruppe von Personen. Der rechtliche Status muss auch im Namen erwähnt werden. Wie bestimmte andere Unternehmensstellen, und eingetragener Verein kann den Status von a beantragen Wohltätigkeitsorganisation (Gemeinnützigkeit).

Rechtliche Grundlage

Das Zivilgesetzbuch von Deutschland reguliert registrierte gemeinnützige und gemeinnützige Verbände, die als juristische Personen angesehen werden (Vereine) in den Abschnitten 21–79 und alle anderen Verbände nach Vertrag (Vertragsabkommen (Gesellschaften) in den Abschnitten 705–740. Das Verein ist der Grundtyp einer juristischen Person, während die Gesellschaft ist dogmatisch eher eine Partnerschaft. Aufgrund dieser theoretischen Unterscheidung das Konzept von Verein ist auch die rechtliche Grundlage für bestimmte Wirtschaftsunternehmen (Kapitalgesellschaften) wie zum Beispiel Gmbh und AktiengeSellschaft, die auch mit juristischer Persönlichkeit ausgestattet sind. Diese werden in getrennten Statuten als besondere Wirtschaftsverbände reguliert, tragen jedoch die gleichen Grundmerkmale.

Das Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (VereinsG) (Gesetz regulieren das öffentliche Vertragsrecht) und die damit verbundenen Vorschriften Verordnung 'zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz) Spezifische Bestimmungen zu den Rechten und Pflichten von enthalten Vereine Im Algemeinen.

Alle natürlichen und juridischen Personen in Deutschland, einschließlich Unternehmen wie Gemeinden, Landkreisen und anderen Unternehmen nach öffentlichem Recht, können Verbände bilden und Mitglieder eines Vereins sein. Dies bedeutet, dass Vereinigungen nicht auf private Clubs beschränkt sind, die von natürlichen Personen gebildet werden, sondern einen viel breiteren Umfang. Sie können sehr begrenzte Club-ähnliche Institutionen sein, aber auch landesweite Einheiten, die wichtige wirtschaftliche oder soziale Gruppen repräsentieren. Es ist sogar möglich, dass registrierte Verbände selbst eine neue Vereinigung bilden, deren Mitgliedschaft ausschließlich aus Verbänden besteht (oft genannt Dachverband).

Die gesetzliche Mindestzahl der Mitglieder für die Bildung einer registrierten Vereinigung beträgt sieben. Die Mindestanzahl von Mitgliedern, bevor eine registrierte Vereinigung aufgelöst werden muss, beträgt drei.[1] Die größten Verbände können über eine Million Mitglieder haben, es gibt keine gesetzliche Begrenzung in Bezug auf Mitgliedszahlen.

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Anmeldung

Die Registrierung von Vereine wird in der reguliert Vereinsregisterverordning (VRV)[2] ('Vorschriften für das Register der Verbände'). Es erfordert die Registrierung eines e.V. mit dem Verbandsregister (Vereinsregister) Entweder am Bezirksgericht seines Sitzes oder, wenn er nach staatlichem Recht gerichtet ist, als zentrales Register für die Land Sein Sitz befindet sich in.

Unterschiede zu anderen Gerichtsbarkeiten

In anderen deutschsprachigen Ländern existiert eine solche Unterscheidung nicht. Es kann jedoch gesetzliche Anforderungen geben, die einen Verband verpflichten, sich selbst zu registrieren. Zum Beispiel in Schweiz Es gibt kein Verbandsregister, aber ein Verein muss im kommerziellen Register aufgeführt werden, wenn sein jährlicher Umsatz hoch genug ist, um legal eine Prüfung zu erfordern (eine Prüfung (Revisionspflicht). In Österreich sind alle Verbände in einem speziellen Register registriert und haben eine e. V. im Namen ist nicht erlaubt.[3]

Verweise

  1. ^ "§ 73 BGB - Einzelnorm".
  2. ^ "Vereinsregisterverordnung". Geetze im Internet - VRV (auf Deutsch). Bundesministerium für Justiz. Abgerufen 23. Januar 2020.
  3. ^

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