Referenden in Deutschland
Referenden in Deutschland sind ein Element von direkte Demokratie. Auf der Bundesebene Nur zwei Arten von a obligatorisch Bindung Referendum existieren - eine neue annehmen Verfassung und regionale Referenden bei der Umstrukturierung der Umstrukturierung Zustände. Auf staatlicher Ebene haben alle Staaten verschiedene Arten von landesweiten und kommunalen Referenden.
Formen von Referenden
Das deutsche Referendum -System unterscheidet zwischen drei Typen.
- Volksbegeshren (buchstäblich Wunsch der Menschen) ist ein Bürger. Initiative - Wenn das staatliche Parlament die Anfrage ignoriert, könnte es direkt zu einem "Volkentescheid" führen
- Volksbefragung (buchstäblich Die Anfrage der Menschen) ist eine nicht bindende Wahlfrage und
- Volkentescheid (buchstäblich Entscheidung der Menschen) ist eine bindende Volksabstimmung.
Der Begriff Volksinitiativ (People's Initiative) ist ein Synonym von Volksbegeshren. Auf der kommunalen Ebene sind die drei Typen parallel mit
- Bürgerbehren (buchstäblich Anfrage der Bürger) als Initiative der örtlichen Bürger
- Bürgerbefragung (buchstäblich Anfrage der Bürger) für eine lokale nicht bindende Stimmzettel Frage und
- Belgerentscheid (buchstäblich Entscheidung der Bürger) für eine lokale Bindungspallerin.
Beachten Sie das in der Stadtstaaten Die Initiativtypen der Staatsbürger werden allgemein genannt Bürgerbehren während er auf der gleichen rechtlichen Ebene ist wie Volksbegeshren in anderen Staaten. Beachten Sie, dass der Begriff "bürgerinitiativ" (buchstäblich Bürgerinitiative) wird informell für nichtparteiliche lokale Kampagnenorganisationen (politische Aktionsgruppen) verwendet.
Bundeskonzept
Folgen Zweiter Weltkrieg Die neue Republik wurde nur mit kleinen Elementen der direkten Demokratie gegründet. Auf Bundesebene gibt es nur zwei obligatorische Verfassungsreferendum -Typen. Ein Typ ist für die Erschließung einer neuen Verfassung. Änderungen an der Verfassung erfordern keine öffentliche Abstimmung und es gibt keine Bestimmung für eine Initiative für eine Verfassungsänderung. Es gab noch nie ein Referendum dieser Art, obwohl es in dieser Richtung ein Argument in dieser Richtung gab Deutsche Wiedervereinigung. Der andere Typ erfordert eine regionale öffentliche Abstimmung bei der Umstrukturierung der Staaten (Neuliederung des Bundesgebietes, "Neue Vereinbarung des Bundesgebiets"), die zu einer Reihe effektloser Referendums führte, um Staaten wiederherzustellen oder das Territorium eines Staates zu verändern. Außerdem gab es ein Referendum über die Fusion von Baden und Württemberg in Baden-Württemberg 1951 (akzeptiert) und ein Referendum über die Fusion von Berlin und Brandenburg nach Berlin-Brandenburg im Jahr 1996 (abgelehnt).
Bundeslänger
Ursprünglich nur ein Teil des Bundeslängers (Verbund Staaten Deutschlands) hatte Bestimmungen für ein allgemeines Bindungsreferendum (Volkentescheid, "die Entscheidung der Menschen") auf Populär Initiativen (Volksbegeshren, "Volksanfrage"), mit Hessen und Bayern, auch ein obligatorisches verbindliches Referendum zu Änderungen der Staatsverfassung. Im Laufe der Jahre haben alle Staaten ihre Verfassungen geändert, um verschiedene Arten von landesweiten und kommunalen Referenden zu ermöglichen. In allen Staaten gibt es heute ein allgemeines Recht auf Referenden zu landesweiten populären Initiativen, die in Hamburg verwendet wurden, um die Landesregierung zu veranlassen Frage (Volksbefragung, "Volksuntersuchung"), die selten verwendet wurde - das wichtigste davon war das gewesen 1955 SAAR Statut Referendum. Allgemeine Formen der direkten Demokratie wurden in den Gemeinden mit fakultativen Abstimmungsfragen eingeführt (FragenBürgerbefragung, "Bürgeruntersuchungen") und öffentliche Initiativen (Bürgerbehren, "Bürgeranfrage"), die beide nicht bindend sind. In einigen Bereichen wurde dies in einen bindenden Referendumtyp erweitert (Typ (Belgerentscheid, "Bürgerentscheidung").
Initiative Quorum
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Recht auf Petition an die Regierung mit hohen Barrieren eingesetzt. Jede beliebte Initiative musste bei den Behörden eingereicht und die Unterzeichner müssen sich identifizieren, bevor ihre Unterschrift akzeptiert wird. Das nennt man offizielle Sammlung (Deutsch: AMTSEINTRAGUNG buchstäblich Verwaltungsbeschriftung) in den meisten Rechtsbereichen. Der andere Typ wird allgemein als kostenlose Sammlung bezeichnet (Deutsch: Freie Sammlung) wo Buchstaben angesammelt werden können, bevor er übergeben wird. Natürlich sind einige der letzteren Unterschriften illegal, was eine Streitquelle sein kann.
Um der Regierung zu treiben, muss die Initiative eine bestimmte Menge gültiger Unterschriften erreichen. Das "Quorum" wird von jedem Zustand unterschiedlich definiert.
Bundesland | Rechtsgrund | Signature Quorum / Zeitlimit- / Sammlungstyp | Ausgeschlossen von Themen |
---|---|---|---|
Baden-Württemberg | Kunst. 59 und 60 der Staatsverfassung; §§ 25–39 des Volksabstimmungsetzes | 16,67% 14 Tage Offizielle Sammlung | Abgabengesetze, Besoldungsgesetze, Staatshaushaltsgesetz |
Bayern | Kunst. 18 (3), 71, 72 (1) und 74 des Staatsverfassung; Kunst. 63–74 des Landeswahlgesetzes | 10% (1.000.000 bei der Forderung der Wiederholungen) 14 Tage Offizielle Sammlung | Staatshaushalt |
siehe auch: → DE: Volksgesetzgebung in den Bayern | |||
Berlin | Kunst. 59, 62, 63 der Staatsverfassung; §§ 10–28 des eichstimmungsgesetzes | 7% (20% für Verfassungsänderungen) 4 Monate Kostenlose Sammlung | Landeshaushaltsgesetz, Abgaben, Tarife Öffentlicher Unternehmen, PersonalentScheidungen |
siehe auch: → DE: Volksgesetzgebung in Berlin | |||
Brandenburg | Kunst. 22 der Staatsverfassung; §§13–25, 56 und 60 des Volksabstimmungsetzes | 80.000 (200.000 bei der Forderung der Wiederholungen) 4 Monate Offizielle Sammlung | Landeshaushalt, Dienst-UND Verregungsbezüge, Abgaben, PersonalentScheidungen |
Bremen | Kunst. 70 und 71 der Staatsverfassung; §§ 8–21 des "Gesetz über | 10% (20%, wenn sie verfassungsrechtliche Änderungen oder Wiederholungen fordern) 3 Monate Kostenlose Sammlung | Haushaltsplan, Dienstbezüge, Steuern, Abgaben, Gebälren |
Hamburg | Kunst. 50 der staatlichen Verfassung; §§ 6–17 Des Volksabstimmungssetzes | 5% 21 Tage Kostenlose Sammlung | Bundesratsinitiativ, Haushaltssplaune, Abgaben, Tarife der Öffentlichen Unternehmen, Dienst-UND Verresorgelungsbezüge |
siehe auch: → DE: Volksgesetzgebung (Hamburg) | |||
Hessen | Kunst. 124 der Staatsverfassung; §§ 1–15 des VolksbegesSgesetzes | 20% 14 Tage Offizielle Sammlung | Haushaltsplan, Abgabengesetze, Besoldungsordnungen, Verfassungs anderungen |
Mecklenburg-vorpommern | Kunst. 60 der Staatsverfassung; §§ 11–17 der Vag; §§ 1–8 des Durchsverordnung | 120.000 keine Zeitbegrenzung Kostenlose Sammlung | Haushaltsgesetze, Abgabengesetze, Besoldungsgesetze |
Niedersachsen | Kunst. 48 der Staatsverfassung; §§ 12–23 der Volksabstimmungssetz; § 62d der Geschäftsordnung des Lands | 10% 6 Monate Kostenlose Sammlung | Landeshaushalt, Öffentliche Abgaben, Dienst-UND Verresorgelungsbezüge |
Nordrhein-Westfalen | Kunst. 2, 68 und 69 der Staatsverfassung; §§ 6–21 des vivbvegs; §§ 2–8 des Durchsverordnung vivbvegegs | 8% 8 Wochen Offizielle Sammlung | Finanzfragen, Abgabengesetze, Besoldungsordnungen |
Rheinland-Palatinat | Kunst. 107–109 der Staatsverfassung; §§ 61–76 des Landeswahlsetzes; §§ 75–83 des Landeswahlordnung | 300.000 2 Monate Offizielle Sammlung | Finanzfragen, Abgabengesetze, Besoldungsdnung |
Saarland | Kunst. 61, 99 und 100 der Staatsverfassung; §§ 2–13 der Volksabstimmungssetz; §§ 1–7 des Volksabstimmungssordnung | 20% 14 Tage Offizielle Sammlung | darf keine Themen mit finanziellen Auswirkungen enthalten,[1] Abgaben, Besoldungen, StaatsLeistungen, staatshuhaltalt, Verfassungs anderungen |
Sachsen | Kunst. 70, 72–74 der Staatsverfassung; §§ 16–25 des VVVG | 450.000 6–8 Monate[2] Kostenlose Sammlung | Abgaben-, Besoldungs-, Haushaltsgesetz |
Sachs-Anhalt | Kunst. 81 der Staatsverfassung; §§ 10–19 des Volksabstimmungsetzes | 11% 6 Monate Kostenlose Sammlung | Haushaltsgesetze, Abgabengesetze, Besoldungsregelungen |
Schleswig-Holstein | Kunst. 42 der staatlichen Verfassung; §§ 11–19 des Volksabstimmungsetzes | 5% 6 Monate Offizielle Sammlung | Landeshaushalt, Dienst-UND Verregungsbezüge, Öffentliche Abgaben |
Thüringen | Kunst. 81 und 82 der Staatsverfassung; §§ 9–18 von den "Gesetzes über Verfahre Beim Bürgerantrag, Volksbegesehr und Volkentscheid" | 10% (8%) 4 Monate (2 Monate) Freie Sammlung (Amtsintragung) | Landeshaushalt, Dienst-UND Verregungsbezüge, Abgaben und PersonalentScheidungen |
Bundesrepublik Deutschland[3] | Kunst. 29 Gg Abs. 4–6 gg; §§ 14, 24, 26 und 36 des Gesetzes über Referenden und Initiativen ("Gesetzes über das Verfahre Bei Volkentescheid, Volksbegesehr und Volksbefragung") in 29 g Abs. 6 gg §§ 1–45 und 93 der Regulierung des Verhaltens ("Verordnung zur Darbührung des Gesetzes Nachkunst 29 g Abs. 6 gg") | 10% der Wähler im betroffenen Bereich | Das Referendum darf nur Fragen der Territoriumsänderungen ansprechen (siehe DE: Neuliederung des Bundesgebietes ") |
Offizielle Sammlung
Im Zusammenhang mit direkte Demokratie, ein offizielle Sammlung von Unterschriften in Deutschlandbezieht sich auf die Sammlung von Petition Unterschriften Für ein Referendum unter Aufsicht in a Rathaus oder an anderen offiziell festgelegten Orten (normalerweise ein Regierungsgebäude). Dies steht im Gegensatz zur freien Sammlung, in der Menschen eine von der Öffentlichkeit frei verbreitete Petition unterzeichnen können. In ein paar Deutsch Bundesländer, offizielle Sammlung ist auch gesetzlich für die Sammlung von Kampagnenunterschriften für Kampagnenunterschriften erforderlich Kommunalwahlen.
Im deutschen Zustand von Brandenburg Als Reaktion auf die Kritik an der offiziellen Sammlung, auch aus der SPD und Die Linke politische Parteien[4] Eine Reform im Jahr 2012 schuf die Möglichkeit, dass kommunale Verwaltungen weitere Registrierungsbüros ermitteln können (z. Bank und Post Filialen, Geschäfte).[5][6]
Bemerkenswerte Referenden in Deutschland
- Territorium des Saar -Beckens (1920–1935)
- Saar Protectorate (1947–1956)
- Ostdeutschland (1949–1990)
- Nach 1990 Deutschland
- 1995 Bayerisches Referendum zur Einführung lokaler Referenden
- 1998 Bayerisches Referendum zur Abschaffung des bayerischen Senats
- 2010 Bayerisches Referendum zu einem Rauchverbot in der Gastronomie
- 2011 Baden-Württemberg Referendum auf Stuttgart 21
- 2011 Berlin Wasserreferendum
- 2013 Berlin Energy Referendum
Verweise
- ^ Die Formulierung in der Saarländischen Verfassung ist die Einstieg in Deutschland. Faktisch Sind Alle Volksbegesehr Unzulässig, Die Irgendeine Finanzielle Auswirkung Haven Würden, auch auch Gesetzesvorschläge Die Einsparungen Zurge Folge Hätten.
- ^ Kunst. 72 Sächschen Verfassung Sieeht VOR, Dass frist Mindestens 6 Monate Betraklt, § 20 Vvgg Bestimmt, Dass Frist Maximal 8 Monate Betratägt.
- ^ Ein Volksbegesehren ist nur für den Fall der Gebietsnegliederung Nachkunst. 29 Gg Abs. 4–6 gg Möglich. Das Volksbegesehr Findet Nick Bundesweit, Sonder Nur in Dem -Ein -Neuliederung Beibehendem Gebiet State.
- ^ Über 500 unterschriften Gegen Amtsintragung Gesamtelt Bei der Wayback -Maschine (Archiviert 17. Juni 2016(Datumsangriff)), Ärkische Odenzeitung.
- ^ "Mehr Demokratie für Brandenburg Oder Viel Lärm um Nichts? | Brandenburgische Landestzentrale für Politische bildung". www.politische-bildung-brandenburg.de (auf Deutsch). Abgerufen 2021-07-18.
- ^ Kost, Andreas; Solar, Marcel (2018-09-21). Lexikon Direkte Demokratie in Deutschland (auf Deutsch). Springer-Verlag. p. 19. ISBN 978-3-658-21783-9.