Mustahabb

Mustahabb (Arabisch: مُسْتَحَبّ, zündete."Geliebte Sache") ist ein Islamischer Begriff in Bezug auf empfohlene, bevorzugte oder tugendhaft Aktionen.

Mustahabb Handlungen sind diejenigen, deren Urteil (Ahkam) in Islamisches Gesetz fällt dazwischen Mubah (neutral; weder ermutigt noch entmutigt) und Wajib (verpflichtend).Eine Definition sind "empfohlene, aber nicht wesentliche Aufgaben, deren Erfüllung belohnt wird, obwohl sie ohne Bestrafung vernachlässigt werden können".[1] Synonyme von Mustahabb enthalten Masnun und Mandub. Das Gegenteil von Mustahabb ist Makruh (entmutigt).

Parallelen wurden zwischen dem Konzept von gezogen Mustahabb im islamischen Recht und das Konzept von Supererogatory Akte in der westlichen philosophischen Tradition.[2]

Beispiele

Es gibt möglicherweise Tausende von Mustahabb Acts,[3] einschließlich:

Siehe auch

Verweise

  1. ^ Reuben Levy, Die soziale Struktur des Islam, p. 202
  2. ^ Zaroug, Abdullahi Hassan (1985). "Das Konzept der Erlaubnis, der Supererogatory Acts und der Aseticismus in der islamischen Rechtsprechung". Islamische Studien. 24 (2): 167–180. ISSN 0578-8072.
  3. ^ Turner, Colin (2013-12-19). Islam: Die Grundlagen. Routledge. p. 133. ISBN 9781134296910. Abgerufen 8. Juli 2014.

Externe Links