Landtag of Mecklenburg-Vorpommern

Landtag of Mecklenburg-Vorpommern

Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Coat of arms of Mecklenburg-Vorpommern
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Typ
Typ
Etabliert 26. Oktober 1990
Führung
Präsident
Birgit Hesse, SPD
Seit Mai 2019
Struktur
Sitze 79
Landtag of Mecklenburg-Vorpommern 2021.svg
Politische Gruppen
Regierung (43)
  •   SPD (34)
  •   Die linke (9)

Opposition (36)

Wahlen
Letzte Wahl
26. September 2021
Nächste Wahl
26. September 2026
Treffpunkt
Schloss Schwerin 070506.jpg
Schwerin Castle, Schwerin
Webseite
Landtag-mv.de

Das Landtag of Mecklenburg-Vorpommern ist die repräsentative Einrichtung des Volkes oder das staatliche Parlament des deutschen Bundesstaates von Mecklenburg-vorpommern.[1] Somit ist es auch ein konstitutioneller Staatskörper.

Die Landentag rechnet ein Schwerin und besteht derzeit aus 79 Mitgliedern von sechs Parteien. Die derzeitige Mehrheit ist a Rot-Red-Koalition des Sozialdemokratische Partei und Die linke, Unterstützung des Kabinetts von Ministerpräsident Manuela Schwesig. Die Hauptfunktionen des Landentags sind die Wahl des Ministers, der Verabschiedung von Gesetzen, die die Landesregierung kontrollieren.

Wahlergebnisse

Die Plenarhalle des Landentags befindet sich im Inneren Schwerin Castle

Wahlen werden als allgemein, direkt, frei, gleich und geheim definiert. Sie werden unter Verwendung eines Systems durchgeführt, das dem jeweils verwendet wird Bundestag Wahl. Es gibt zwei Stimmen, zuerst für einen Kandidaten in der Eingliedbezirk und die zweite für eine Party. 36 Sitze werden von verteilt von zuerst am Pfosten vorbei System in Distrikten und verbleibende 35 Sitze werden verteilt mithilfe Hare-Niemeyer-Methode Basierend auf dem Ergebnis der zweiten Abstimmung.

Darüber hinaus bedeutet jeder Sitz, der in der ersten Abstimmung erhalten wird, einen Sitz weniger im zweiten. Die zweite Abstimmung wird unter Verwendung eines proportionalen Repräsentationssystems mit einem Wahlschwellenwert von 5%durchgeführt. Die letzte Wahl fand in statt 2021. Die jüngsten Wahlen wurden in abgehalten 2016, 2011 und 2006.

Landtag Mecklenburg-Vorpommern (seit 1990)

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 und der folgenden Wiederherstellung des Bundesstaates Mecklenburg-Vorpommern fand die erste Bundesstaat am 14. Oktober 1990 statt zwölf Tage nach der ersten Landeswahl und 23 Tage nach dem Wiedervereinigung Deutschlands.

1. Wahllokal (1990–1994)

Das Erste Landwahl Von dem neu gegründeten Bundesstaat Mecklenburg-Vorpommern fand am 14. Oktober 1990 statt.

Party Zweite Stimmenanteil Anzahl der Sitze (1990) Anzahl der Sitze (1994)
CDU 38,33% 29 30
SPD 27.03% 21 19
Ll/pds 15,37% 12 11
F.D.P. 5,5% 4 4

Die erste Landesregierung war eine Koalition von CDU und FDP unter der Leitung Alfred Gomolka. Es wurde anfänglich als toleriert als Minderheitenregierung von einem nicht geschlossenen ehemaligen SPD-MP. Die Regierung konnte sich auf ihre eigene Mehrheit verlassen, als dieser Abgeordnete der Koalition beigetreten war.[2] 1992 gab es eine Zwietracht, nachdem Gomolka seinen Justizminister Ulrich entlassen hatte, der wegen "Untreue" geboren wurde.[3] Die CDU -Parlamentsgruppe zog dann ihr Vertrauen in ihn zurück. Gomolka trat am 15. März 1992 auch wegen der Werftkrise zurück. Er war der einzige gewesen, der sich dem Verkauf der ostdeutschen Werften an ihre westdeutschen Konkurrenten widersetzte. Am 19. März 1992, Berndt Site (CDU) kam ihm als Ministerpräsident an.[4]

2. Wählerbegriff (1994–1998)

Das Wahl Für den zweiten Landentag war am 16. Oktober 1994 und produzierte die folgenden Ergebnisse:

Party Zweite Stimmenanteil Anzahl Sitzplätze
CDU 37,3% 30
SPD 29,5% 23
Pds 22,7% 18

Während die CDU in der Lage war, ihre Position aufrechtzuerhalten, verpasste der FDP der Koalitionspartner das Wiedereintritt in das Parlament mit 3,8%. Premierminister Site bildete dann a Grand Coalition.

3. Wahlbegriff (1998–2002)

Das Wahl Für den dritten Landtag am 27. September 1998 führte zu den folgenden:

Party Zweite Stimmenanteil Anzahl Sitzplätze
SPD 34,3% 27
CDU 30,2% 24
Pds 24,4% 20

Die SPD gewann die Wahl und war zum ersten Mal seit 1990 die stärkste Partei. Infolgedessen, Harald RingstorffDer ehemalige Minister für Wirtschaft und Europäische Union und der derzeitige Leiter der SPD Parlamentary Group wurden zum Ministerpräsidenten gewählt. Er bildete die erste SPD-PDS-Koalition in Deutschland.

4. Wahlterm (2002–2006)

Das Wahl Für den vierten Land war am 22. September 2002.

Party Zweite Stimmenanteil Anzahl Sitzplätze
SPD 40,6% 33
CDU 31,4% 25
Pds 16,4% 13

Mit einem starken Anstieg der Stimmen für die SPD konnte die Koalition unter Ministerpräsident Ringstorff trotz starker Verluste seitens der PDS fortgesetzt werden. Die CDU blieb im Widerspruch. Im Juli 2006 entschied der Landtag Mecklenburg-Vorpommern unter anderem, die Länge der Wahlzeit von 4 Jahren auf 5 Jahre zu erhöhen.

5. Wahlterm (2006–2011)

Das Wahl Für das fünfte Landentag fand am 17. September 2006 statt.

Berechtigte Wähler 1.415.321
Wähler 837.018
Wahlbeteiligung 59,1%
Gültige erste Stimmen 816.088 (97,5%)
Gültige zweite Stimmen 818.061 (97,7%)

Die 71 Sitze im Mecklenburg-vorpommern State Parlament wurden nach der Wahl am 17. September 2006 wie folgt verteilt:

Party Zweite Stimmenanteil Anzahl Sitzplätze
SPD 30,2% 23
CDU 28,8% 22
Die linke 16,8% 13
FDP 9,6% 7
NPD 7,3% 6

Ministerpräsident Erwin Selling (SPD) leitete eine Koalitionsregierung von SPD und CDU. Der stellvertretende Ministerpräsident war Jürgen Seidel (CDU).

6. Wahlterm (2011–2016)

Das Wahl Zum sechsten Land der Mecklenburg-Vorpommern fand am 4. September 2011 statt. Am 18. September 2011 fand im Wahlkreis Rüggen I aufgrund des Todes des CDU-Kandidaten Udo Timm eine Nachwahl statt. Am 4. Oktober 2011 wurde die sechste Landtag konstituiert. Die 71 Sitze im Mecklenburg-Vorpommern State Parlament wurden nach der Wahl am 4. September 2011 wie folgt verteilt:

Party Zweite Stimmenanteil Anzahl Sitzplätze
SPD 35,6% 27
CDU 23,0% 18
Die linke 18,4% 14
Allianz 90/die Grüns 8,7% 7
NPD 6,0% 5

Die SPD und die CDU stimmten zu, die Grand Coalition unter Minister Präsident Erwin Selling und stellvertretender Ministerpräsident fortzusetzen Lorenz Caffier. Die Mitglieder des Ältestenrates für die sechste gesetzliche Amtszeit waren:

  • Sylvia Bretschneider - Präsident des Landentags
  • Beate Schlupp - 1. Vizepräsident des Landentags
  • Regine Lück - 2. Vizepräsident des Landentags
  • Silke Gajek - 3. Vizepräsident des Landentags
  • Heinz Müller - Parlamentarischer Sekretär der SPD Parlamentary Group
  • Wolf -Dietring Ringguth - Parlamentarischer Sekretär der CDU -Parlamentsgruppe
  • Peter Ritter - Parlamentarischer Sekretär der parlamentarischen Gruppe der Linken
  • Johann -Georg Jaeger - Parlamentarischer Sekretär der Allianz 90/The Greens Parlamentary Group
  • Stefan Köster - Parlamentarischer Sekretär der NPD Parlamentary Group

7. Wahlterm (2016–2021)

Folgt dem Landeswahl Am 4. September 2016 wurde der siebte Landtag am 4. Oktober 2016 gebildet. Nach den Wahlen am 4. September 2016 und die Änderungen bis Oktober 2019 werden die 71 Sitze im Mecklenburg-Vorpommern State Parlament wie folgt verteilt:

Party Zweite Stimmenanteil Anzahl der Sitze (September 2016) Anzahl der Sitze (Oktober 2019)
SPD 30,6% 26 26
CDU 19,0% 16 18
Afd 20,8% 18 14
Die linke 13,2% 11 11
Nicht geschlossen - - 2

Am 8. Dezember 2016 wählte das staatliche Parlament von Mecklenburg-Vorpommern ehemalige Abgeordnete Heinz Müller zum Staatsbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für eine Laufzeit von fünf Jahren über den Vorschlag der SPD Parliamentary Group. Müller setzte sich über den ehemaligen Datenschutzbeauftragten von Mecklenburg-Vorpommern und ehemaliger Abgeordneter Karsten Neumann durch, der von der parlamentarischen Gruppe die Linke vorgeschlagen wurde. Am 4. Juli 2017 wählte der Landtag Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig (SPD) als Ministerpräsident. Dies war das erste Mal, dass eine Frau Leiter der Regierung in Mecklenburg-Vorpommern wurde. Am 31. August 2017 trat der Abgeordnete Holger Arppe aus der AFD Parlamentary Group zurück und war seitdem ein nicht geschlossener Abgeordneter. Am 25. September 2017 traten die Abgeordneten Christel Weißig, Matthias Marthei, Bernhard Wildt und Ralf Borschke aus der AFD-Parlamentsgruppe zurück und gründeten die Parlamentary Group "Bürger für Mecklenburg-Vorpommern" (Deutsch: Bürger für Mecklenburg-vorpommernAbbr.: BMV). Am 13. November 2018 benannte sich die BMV Parlamentary Group in Freie Wahrler/BMV um. Am 22. Mai 2019 wählte das staatliche Parlament Birgit Hesse (SPD) zum Präsidenten des Landtags. Ihr Vorgänger, Sylvia Bretschneider (SPD) starb Ende April 2019. Am 1. Oktober 2019 löste sich die parlamentarische Gruppe Freie Wagerer/BMV auf. Die Abgeordneten Matthias Marthei und Bernhard Wildt schlossen sich der CDU an. Ralf Borschke trat dem AFD zurück und Christel Weißig wurde seitdem nicht angehalten. Am 22. Oktober 2019 wechselte Thomas Würdisch (SPD) für Erwin Selling, der sich aus der Politik zurückgezogen hatte.

8. Wahlterm (seit 2021)

Folgt dem Landeswahl Am 26. September 2021 wurde der achte Landtag am 26. Oktober 2021 gebildet. Nach der Wahl werden die 79 Sitze im Mecklenburg-vorpommern State Parlament wie folgt verteilt:

Party Zweite Stimmenanteil Anzahl Sitzplätze
SPD 39,6% 34
Afd 16,7% 14
CDU 13,3% 12
Die linke 9,9% 9
Die Grünen 6,3% 5
FDP 5,8% 5

Aufgrund ihres Wahlerfolgs verdiente sich die SPD drei Überhangsitze. Die Zugabe von fünf Sitzplätze abnebeln Für die anderen Parteien führte zu einer Gesamtzahl von 79 Sitzen. Dies ist das erste Mal in der Geschichte des Mecklenburg-Vorpommern State Parlament Manuela Schwesig (SPD) als Ministerpräsident. Schwesig bildete seit dem 4. Wahllokal die erste rot-rote Koalition (SPD und die linke) in Mecklenburg-Vorpommern und ließ die CDU zum ersten Mal seit 2006 in der Opposition.

Pflichten und Rechte

Auszüge aus der Staatsverfassung

Als Ort der politischen Entscheidungsfindung die Landtag, wie das zentrale Organ des Gesetzgebers des Staates, für die Wahl des Premierministers, die Verabschiedung oder Änderung staatlicher Gesetze und die Kontrolle der Landesregierung und der Staatsverwaltung verantwortlich ist. Seit 2006 beträgt die Wahlzeit fünf Jahre.

  • Der Landentag (Artikel 20)[1]
    • ist die gewählte Darstellung des Volkes
    • ist der Ort der politischen Entscheidungsfindung
    • wählt die Ministerpräsident
    • Übungen Legislative Kraft
    • kontrolliert die Aktivitäten der Staatsregierung und die Staatsverwaltung
    • Geschäfte mit öffentlichen Angelegenheiten
  • Abgeordnete sind (Artikel 22)[5]
    • Vertreter des ganzen Volkes
    • nicht an Befehle und Anweisungen gebunden
    • nur ihres Gewissens unterwerfen
  • Parlamentsgruppen sind (Artikel 25)[6]
    • Verbände von mindestens vier Mitgliedern des Parlaments
    • autonome und unabhängige Abteilungen des Parlaments
  • Das Parlamentarische Opposition (Artikel 26)[7]
    • wird von den parlamentarischen Gruppen und den Mitgliedern des Parlaments gebildet, die die Regierung nicht unterstützen.
    • hat insbesondere die Aufgabe, eigene Programme zu entwickeln und Initiativen für die Kontrolle der Landesregierung und der staatlichen Verwaltung zu ergreifen sowie das Regierungsprogramm und die Entscheidungen der Regierung kritisch zu bewerten
    • hat das Recht, politische Chancen bei der Erfüllung seiner Pflichten zu erreichen.
  • Der Wahlbegriff (Artikel 27)[8]
    • Die Landentag wird fünf Jahre lang gewählt.
    • Sein Wahlbegriff endet, wenn sich ein neuer Landschalt einbereitet.
    • Auf Wunsch eines Drittels seiner Mitglieder und mit einer Mehrheit der zwei Drittel kann der Landtag seine Amtszeit kündigen, um ein neues Wahldatum zu planen.
  • Treffen des Parlaments (Artikel 28)[9]
    • Nach jeder neuen Wahl trifft sich das Parlament erst später als am dreißigsten Tag nach der Wahl.
    • Der Präsident der alten Landtag wird es einberufen.
  • Das Petitions -Komitee (Artikel 35)[10]
    • befasst sich mit den Vorschlägen, Anfragen und Beschwerden der Bürger.
  • Das Ombudsmann (Artikel 36)[11]
    • wird vom Landhoch gewählt
    • Hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber der Landesregierung und den Agenturen der öffentlichen Verwaltung im Bundesstaat zu schützen.
  • Der Datenschutzbeauftragte (Artikel 37)[12]
    • wird von der Landtag gewählt, um das Recht der Bürger auf den Schutz ihrer persönlichen Daten zu schützen.

Gesetzgeberische Kompetenz

Rechtsfelder

Die gesetzgeberische Kompetenz des Landentags liegt hauptsächlich in den folgenden Bereichen:

  • Annahme des (staatlichen) Haushaltsgesetzes (Art. 61ff Verfassung von MV), sogenanntes Haushaltsgesetz
  • Stadtrecht
  • Kulturgesetz, einschließlich Schul-, Rundfunk-, Denkmalschutz- und Staatskirchrecht
  • Gesetzesgesetz über staatliche Organisation, einschließlich Wahlrechtsgesetz, parlamentarisches Recht, Verfassungsrecht
  • Polizei- und öffentlicher Ordnung, einschließlich Rettungsdienste
  • Straßen- und Straßengesetz

Infolge der Reform der Föderalismus wurden weitere gesetzgeberische Verantwortlichkeiten auf den Ländern verlagert. Diese beinhalten:

  • Strafsystem
  • Versammlungsrecht
  • Hochschulgesetz mit Ausnahme von Universitätsaufnahmen und Abschlüssen
  • Schließungsgesetze speichern
  • Gehälter, Renten und Karriererecht für staatliche Beamte und Richter
  • Jagdgesetz
  • Naturschutz- und Landschaftsmanagement

Gesetzgebungsverfahren

Rechnungen können auf drei verschiedene Arten in die Landentag eingeführt werden (Art. 55 (1) Verfassung MV):

  • von der Landesregierung
  • aus der Mitte des Landentags - durch eine parlamentarische Gruppe oder durch eine Reihe von Mitgliedern, die zumindest der parlamentarischen Gruppenstärke entsprechen
  • direkt von den Menschen (Menschen der Menschen Initiative, Petition der Menschen und das Referendum der Menschen) - mit Ausnahme von Haushaltsgesetzen, Steuergesetzen und Gehaltsgesetzen (vgl. Art. 60 Abs. 2 Urteil 1 der Verfassung des Landes MV).

Legislativinitiativen des Volkes müssen durch mindestens 15.000 (Volksinitiative) oder 120.000 berechtigte Wähler (Petition der Menschen) unterstützt werden. Ein Gesetzesentwurf wird vom Referendum verabschiedet, wenn die Mehrheit der Abstimmungen, aber mindestens ein Drittel der Wähler berechtigt ist, dies genehmigt hat. Die Rechnungen werden mindestens zweimal im Landtag (erste und zweite Lesung) diskutiert. In der ersten Lesung (grundlegende Diskussion) werden die allgemeinen Grundsätze der Gesetzesvorlage diskutiert. Am Ende der ersten Lesung bezieht sich das Plenum normalerweise auf die relevanten technischen Komitees des Landentags, wobei ein Komitee als sogenanntes Verantwortlicher ausgewiesen wird. Innerhalb des Rahmens der Ausschusssitzungen lädt der verantwortliche Ausschuss häufig Experten zu öffentlichen Anhörungen ein. Infolge der Überlegungen des Ausschusses leitet der für den Ausschuss für die Vertrag stehende Ausschuss eine Resolutionsempfehlung an den Landentag vor. In der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs (individuelle Überlegung) werden die Bestimmungen des Gesetzentwurfs individuell überlegt und gestimmt. Schließlich wird der Gesetzentwurf als Ganzes abgestimmt (endgültige Abstimmung). Der Präsident des Landtags leitet dann die Resolutionen an die Landesregierung weiter. Zusammen mit dem kompetenten Minister unterzeichnet der Präsident des Ministers das verfassungsrechtlich erreichte Gesetz und organisiert die Verbreitung im Gazette des Rechts und der Verordnung des Staates Mecklenburg-Vorpommern.

Wahlbegriff Anzahl von

Plenarsitzungen

Anzahl von

Ausschusssitzungen

Anzahl von

Erlassene Gesetze

Anzahl von

gedruckte Papiere

1. Wahlbegriff 109 1209 195 4837
2. Wahlbegriff 92 973 95 4708
3. Wahlbegriff 85 1029 91 3153
4. Wahlbegriff 82 1014 115 2422
5. Wahlbegriff 127 1068 134 4545
6. Wahlbegriff 126 1052 125 5942
7. Wahlbegriff 126 1129 134 6389

Wahl des Präsidenten des Ministers

Der Landtag Mecklenburg-vorpommern wählt den Ministerpräsidenten von einer Mehrheit seiner Mitglieder in geheimen Abstimmung. Der Ministerpräsident ernennt und lehnt die Minister ab. Nach der Annahme des Amtes leisten der Präsident und die Minister vor dem Land den folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich meine Stärke dem Volk und dem Land widme, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung von Mecklenburg verteidigen und verteidigen -Vorpommern sowie die Gesetze erfüllen meine Pflichten gewissenhaft und gerecht für alle. " Der Eid kann mit der religiösen Bestätigung "also hilf mir Gott" abgeschlossen werden.

Kontrolle der Landesregierung

Das staatliche Parlament hat ein weitreichendes Recht, Fragen zu stellen und Informationen über die Landesregierung zu erhalten. Gleichzeitig hat die Landesregierung eine umfassende Pflicht, den Landtag Informationen zur Verfügung zu stellen (Artikel 40 und 39 der Verfassung des Staates Mecklenburg-vorpommern). Darüber hinaus kann die Landtag Untersuchungsausschüsse mit umfassenden Rechten einrichten, um Tatsachen im öffentlichen Interesse zu klären. Um Tatsachen im öffentlichen Interesse zu klären ).[13] Im Untersuchungsausschuss werden die parlamentarischen Gruppen jeweils von mindestens einem Mitglied vertreten. Darüber hinaus werden die Sitze gemäß der Festigkeitsverhältnis der parlamentarischen Gruppen verteilt, um sicherzustellen, dass die Mehrheitsverhältnisse im Untersuchungsausschuss denen im staatlichen Parlament entsprechen. Die Bürger können jederzeit Vorschläge, Anfragen und Beschwerden an den Landtag oder sein Petitionsausschuss ansprechen (Artikel 35 der Verfassung des Staates Mecklenburg-vorpommern). Darüber hinaus wählt das staatliche Parlament für einen Zeitraum von sechs Jahren einen Ombudsmann. Der Ombudsmann unterstützt die Bürger beim Schutz ihrer Rechte gegenüber der Landesregierung und der öffentlichen Verwaltung. Er berät und hilft auch in sozialen Angelegenheiten. Der Ombudsmann ist unabhängig von der Ausübung seines Amtes und nur durch das Gesetz gebunden.

Mitglieder

Mindestanzahl von Mitgliedern

Artikel 20 (2), zweiter Urteil der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern vorschreibt eine Mindestanzahl von 71 Mitgliedern im Land der Mecklenburg-vorpommern. Die Mindestanzahl der Mitglieder, die durch die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern vorgeschrieben sind, kann ebenfalls durch sogenannte Überhang und Ausgleichsmandate übertroffen werden.

Freies Mandat

Nach Artikel 22 Absatz 1 der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern sind die Mitglieder des Landtag Mecklenburg-Vorpommern weder an Befehle noch an Anweisungen gebunden; Man spricht auch vom sogenannten freien Mandat.

Offizielle Abkürzung

Die offizielle Abkürzung für Mitglieder des Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist MDL (Mitglied des Landtages-Abgeordneter). Weitere Einzelheiten zu den Rechten des (parlamentarischen) Mandats reguliert die Verfassung des Staates Mecklenburg-vorpommern vom 23. Mai 1993 (kurz: Verf. MV) und den rechtlichen Status der Mitglieder des Parlaments von Mecklenburg -Vorpommern - Mitglieder des Landtags Act - in der Version der Ankündigung vom 1. Februar 2007.

Vergütung von Abgeordneten

Ab Januar 2016 (GVOBL. M-V 2015, S. 627) erhalten Abgeordnete eine steuerpflichtige Vergütung von 5.749,22 € (Abschnitt 6 (1) der Mitglieder des Landtag-Gesetzes).[14] Gemäß Abschnitt 9 (1) der Mitglieder des Landtag Act erhält jedes Mitglied eine monatliche Kostenzulage von 1.339,43 €. Alle Ausgaben für das parlamentarische Mandat aus Ausgaben, die im Zusammenhang mit einem Wahlkreisbüro bis hin zu den Kosten für Büromaterialien und anderer Ausgaben entstehen, sind unter Verwendung dieser Zulage zu erfüllen. Der Präsident des Landtags, die Vizepräsidenten, die Vorsitzenden und die parlamentarischen Sekretäre der parlamentarischen Gruppen erhalten aufgrund ihrer speziellen parlamentarischen Funktionen (Abschnitt 6 (2) des Mitglieder des Landtag Act) eine zusätzliche Vergütung. Für den Präsidenten und die Vorsitzenden der parlamentarischen Gruppen beträgt die zusätzliche Vergütung 100% der grundlegenden Vergütung, für die parlamentarischen Sekretäre von 75% und für die Vizepräsidenten 50% der Grundvergütung.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Die Mitglieder des Landtag Mecklenburg-Vorpommern handeln ebenfalls auf der internationalen Bühne. Zum Beispiel arbeiten sie eng mit anderen Ländern in der Region Ostsee in der baltischen Seekonferenz zusammen. Es gibt spezielle Partnerschaften mit den Parlamenten der Voivodeships von West Pommerania, Pommerania und Warmia-Masuria in Polen. Das staatliche Parlament ist auch im Parlamentsforum des südlichen Ostsee -Parlaments aktiv. Darüber hinaus hat das Parlament eine deutsch-israelische Parlamentsgruppe gegründet und arbeitet als kooperatives Mitglied in der deutschen amerikanischen Vereinigung der staatlichen Parlamentarier.

Organe

Plenum

Das Plenum, d. H. Die vollständige Versammlung aller Abgeordneten, ist das höchste Entscheidungsgremium des Mecklenburg-Vorpommern State Parlaments.

Präsident des Landentags

Nach der Wahl wählt der Landtag den Präsidenten des Landentags sowie das Präsidium in der Sitzung des Bestandteils. Der Präsident leitet die Geschäfte des Landentags ab und repräsentiert das Land in allen rechtlichen Transaktionen und Rechtsstreitigkeiten des Landentags. Er behält die Würde und die Rechte des Landtags auf, fährt seine Arbeit weiter und führt seine Debatten fair und unparteiisch durch. Der Präsident übt die häusliche Autorität und die Befugnis der Ordnung im Landtag aus. Der Präsident des Landentags ist der ehemalige Minister Birgit Hesse (SPD). Ihre Abgeordneten sind die Vizepräsidenten.

Liste der Präsidenten des Landentags
Präsident Party Amtszeit
Rainer Prachtl CDU 26. Oktober 1990 - 26. Oktober 1998
Hinrich Kuessner SPD 26. Oktober 1998 - 22. Oktober 2002
Sylvia Bretschneider SPD 22. Oktober 2002 - 28. April 2019
Birgit Hesse SPD Seit dem 22. Mai 2019

Präsident von altersrecht (alterspräsident)

Nach den Verfahrensregeln des Landentags eröffnet das älteste Mitglied des Landentags die erste Sitzung des neu gewählten Landentags. Der sogenannte Alterspräs-Identifizierer leitet die Sitzung vor, bis der neu gewählte Präsident oder einer seiner Abgeordneten sein Amt antritt. Der Präsident von Age ernennt zwei Mitglieder des Landentags als vorläufige Sekretäre und bildet mit ihnen ein provisorisches Präsidium.[15]

Liste der Präsidenten rechtzeitig Alter
Wahlbegriff Präsident Party
1. Wahlbegriff Friedrich Täusch CDU
2. Wahlbegriff Gerhard Poppei Pds
3. Wahlbegriff Herberta Helmricha CDU
4. Wahlbegriff Henning von Storch CDU
5. Wahlterm Henning von Storch CDU
6. Wahlterm Fritz Tack Die linke
7. Wahlterm Christel Weißig Nicht geschlossen
8. Wahlterm Horst Förster Afd

Ältestenrat

Der Gemeinderat der Ältesten:

  • Unterstützt den Präsidenten des Landtags bei der Erfüllung ihrer Pflichten
  • Erörtert den Entwurf der Agenda für die Landentagssitzungen
  • Erörtert alle grundlegenden Entscheidungen über die Mitglieder sowie die Arbeits- und Verwaltungsverfahren im Parlament

Der Gemeinderat der Landentag besteht aus dem Präsidenten des Landtags, den beiden Vizepräsidenten und einem Vertreter jeder der parlamentarischen Gruppen, im Allgemeinen der parlamentarische Sekretär. "Ein Regierungsvertreter wird zu Sitzungen des Ältestenrates berufen, die Plenarsitzungen erstellen" (§ 5 Abs. 2 der Verfahrensregeln des 8. Landtags von Mecklenburg-vorpommern).

Die Zusammensetzung des Ältestenrates der achten Wahlzeit:

  • Birgit Hesse - Präsident des Landentags
  • Beate Schlupp - 1. Vizepräsident
  • Elke-Annette Schmidt-2. Vizepräsident
  • Philipp da Cunha - Parlamentarischer Sekretär der SPD Parlamentary Group
  • Sebastian Ehlers - Parlamentarischer Sekretär der CDU -Parlamentsgruppe
  • Thore Stein - Parlamentarischer Sekretär der AFD Parlamentary Group
  • Torsten Koplin - Parlamentarischer Sekretär der linken parlamentarischen Gruppe
  • Constanz Oehlrich - Parlamentarischer Sekretär der Allianz 90/The Greens Parlamentary Group
  • David Wulff - Parlamentarischer Sekretär der FDP Parlamentary Group

Parlamentsgruppen

Parlamentarische Gruppen im Land der Mecklenburg-Vorpommern sind nach Artikel 25 Absatz 2 der Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern, unabhängige und autonome Zweige des staatlichen Parlaments. Sie nehmen an ihren eigenen Rechten und Pflichten im parlamentarischen Entscheidungsprozess teil. Details werden in den Verfahrensregeln des Landtag Mecklenburg-Vorpommern des achten Wahlbegriffs in §§ 37 ff reguliert. Weitere Vorschriften zum rechtlichen Status der parlamentarischen Gruppen sind in den Mitgliedern des Landtag Act in der Version der Ankündigung vom 1. Februar 2007 in §§ 50 - 57 dargelegt Gruppen.

Ausschüsse

Ständige Ausschüsse

Die Landtag des achten Wahlbegriffs hat die folgenden (ständigen) Ausschüsse gebildet (Art. 33 (1) VerfMV in Verbindung mit § 9 (1) Satz 1 der Verfahrensregeln des Landtags des 8. Wahllokals):

  • Petitionsausschuss
  • Ausschuss für interne Angelegenheiten, Aufbau und Digitalisierung (Ausschuss für interne Angelegenheiten)
  • Ausschuss für Gerechtigkeit, Gleichheit, Verfassung, Verfahrensregeln, Wahlprüfung, Immunitätsfragen (Ausschuss für Rechtsangelegenheiten)
  • Finanzausschuss
  • Ausschuss für Wirtschaftsangelegenheiten, Infrastruktur, Energie, Tourismus und Arbeit (Wirtschaftsausschuss)
  • Ausschuss für Klimawandel, Landwirtschaft und Umwelt (Landwirtschaftsausschuss)
  • Ausschuss für Bildung und Kinderbetreuung (Bildungsausschuss)
  • Komitee für soziale Angelegenheiten, Gesundheit und Sport (Sozialkomitee)
  • Ausschuss für Wissenschaft, Kultur, Angelegenheiten der Europäischen Union und internationale Angelegenheiten (Ausschuss für Wissenschaft und Europäische Angelegenheiten)

Nicht gelegte Ausschüsse

Gemäß § 9 Abs. 3 der Verfahrensregeln des Landtag Mecklenburg-Vorpommern (achte Wahlzeit) kann der Landtag zusätzliche Ausschüsse für weitere Fragen einrichten. Diese werden auch als nicht angelegte Ausschüsse bezeichnet und umfassen Sonderausschüsse und Untersuchungsausschüsse.

Unterausschüsse

Gemäß Abschnitt 25 Absatz 1 der Verfahrensregeln des Landtag Mecklenburg-Vorpommern des achten Wahlbegriffs kann ein Komitee Unterausschüsse einrichten, die mit dringenden, unverzichtbaren Aufgaben umgehen können, die nicht auf andere Weise behandelt werden können. Am 8. März 2017 beschloss der Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Aktivitäten der zu untersuchen NSU (National Socialist Underground) in Mecklenburg-Western Pommerania.[16] Um die Aufgabe zu erledigen, wurde der Ausschuss für interne Angelegenheiten und Europa gebeten, einen Unterausschuss einzurichten. Der Unterausschuss soll dem Ausschuss für interne Angelegenheiten und Europa bis zur Sommerpause von 2019 berichten.[17]

Sonderausschüsse

In der vierten Wahlzeit (2002-2006) gründete der Landtag Mecklenburg-vorpommern ein spezielles Komitee für "administrative Modernisierung und Funktionsreform" unter dem Vorsitz von MP Heinz Müller (SPD).[18][19][20]

Ausschüsse der Anfrage

Die Möglichkeit, Untersuchungsausschüsse festzulegen, wird in der Verfassung von Mecklenburg-vorpommern getrennt verankert. Der Landentag hat das Recht und die Pflicht, ein Untersuchungsausschuss auf Wunsch von ein Fünftel seiner Mitglieder zu errichten (Artikel 34) (1) Satz 1 der Verfassung von Mecklenburg-vorpommern[13] In der 7. Wahlbegriff wurde ein Antragsausschuss eingerichtet Von den Umbrella-Organisationen United in der Vereinigung "League of führender Verbände freiwilliger Wohlfahrtsarbeit in Mecklenburg-vorpommern" zwischen 2010 und 2016 ".[21][22] In der 35. Plenarsitzung am 26. April 2018 mit der Annahme des Antrags der parlamentarischen Gruppen der SPD, der CDU, des Linken und des BMV wurde ein Untersuchungsausschuss eingerichtet, um die NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-vorpommern zu untersuchen.[23]

Enquete Commission

Basierend auf dem Enquete Commission Act vom 9. Juli 2002,[24] Der Landentag hat das Recht, Enquete -Provisionen einzurichten. Diese Provisionen bestehen aus Experten und Mitgliedern, wobei die Mitglieder die Mehrheit vertreten müssen (§ 2 Absatz 2 Satz 2 EKG M-V). Sitzungen der Enqueten -Kommission sind für die Öffentlichkeit zugänglich. In der siebten Wahlzeit beschloss der Landtag auf seiner 89. Sitzung am 14. Mai 2020, eine Enquete-Kommission mit 21 Mitgliedern zum Thema „Die Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-vorpommern“ zu errichten.

Verwaltung

Allgemein

Die Verwaltung des Landentags ist eine oberste staatliche Behörde. Es berichtet an den Präsidenten des Landtags und wird vom Generalsekretär des Landtag als ständiger Vertreter des Präsidenten in administrativen Angelegenheiten geleitet.[25] Das Personal der Verwaltung bereitet die Sitzungen des Landentags und ihrer Ausschüsse vor und unterstützt den Präsidenten in ihren Verwaltungsaufgaben. Darüber hinaus steht die Verwaltung allen Abgeordneten im Parlament bei der Erfüllung ihrer Pflichten zur Verfügung. Der Ombudsmann von Mecklenburg-vorpommern[26] und der staatliche Kommissar für Datenschutz[27] sind unter der Aufsicht des Präsidenten. Die Verwaltung des Landtag Mecklenburg-vorpommern schult Auszubildende verschiedener Berufsgruppen und ist ein Zuordnungsort für Absolventen des freiwilligen Sozialsjahres in der Demokratie oder zur Erhaltung von Denkmälern.

Liste der Generalsekretärs im Mecklenburg-Vorpommern State Parlament

Generalsekretär Amtszeit
1. Rangar Ruthe 1990–1992
2. Uwe Bernzen 1992–2000
3. Armin Tebben seit 2001

Öffentlichkeitsarbeit

Teilnahme an einem Plenarsitz

Der Besuch eines Plenarsitzes ist für einzelne Besucher und registrierte Gruppen möglich. Das Hauptziel ist es, einen Eindruck von der Atmosphäre der Debatten im Landentag zu vermitteln. Auf Wunsch kann der Service der Besucher ein Gespräch mit Abgeordneten arrangieren. Da die Anzahl der Sitzplätze in der Besuchergalerie begrenzt ist, wird empfohlen, dass Sie sich rechtzeitig beim Service der Besucher anmelden.

Informationsereignisse

Informationsprogramme über die Aufgaben und Arbeitsmethoden des Landentags werden an Arbeitstagen angeboten, an denen keine Plenarsitzungen vorhanden sind. Sie liefern eingehende Informationen über die Aktivitäten des Landtag Mecklenburg-Vorpommern. Auf Wunsch kann der Dienste der Besucher des Landentags ein Gespräch mit Abgeordneten arrangieren.

Pupillen -Parlamentsprojekt

Dieses Angebot richtet sich speziell an Schulklassen aus der 9. Klasse. Während des dreistündigen Simulationsspiels können die jungen Menschen parlamentarische Verfahren erleben - z. B. das Einreichen einer Lösungsempfehlung, das Finden von Meinungen in Ausschüssen, Debatten über das Plenum und die Abstimmung. Das Debattenthema kann aus einer Reihe von Themen aus dem Service der Besucher ausgewählt oder individuell arrangiert werden. Dieses Projekt findet in den Konferenzräumen und in der Plenarhalle statt.

Jugend im Parlament

"Youth in Parliament" ist ein Kooperationsprojekt des Landtags und des Landesjugendring (Staatsjugendring) Mecklenburg-Vorpommern und findet alleeinhalb Jahre statt. Mit diesem Projekt bemühen sich die Landtag und der Landesjugendring, die Nähe zwischen Politik und Jugend zu schaffen und die politische Bildung am Arbeitsplatz der Abgeordneten zu fördern. In Workshops und Kommunikationsrunden entwickeln die jungen Menschen eigene Positionen zu Themen wie Freizeit-, Umwelt-, Bildungs- oder Jugendverbandsarbeit. Rund 100 junge Menschen zwischen 15 und 25 von Mecklenburg-Vorpommern können an dem Projekt teilnehmen. Im Jahr 2011, nach den Wahlen zum sechsten Landtag, gab das Folgeprojekt "Youth AKs Fragen" als Gelegenheit zum Dialog zwischen jungen Menschen und den Abgeordneten des Parlaments der neuen Wahlzeit.[28][29]

Live -Übertragung des Plenarsitzes

Die Plenarsitzungen werden über eine Webcam im Internet ausgestrahlt. Interessierte Parteien können den Sitzungen des Parlaments auf der Website des Landentags folgen. Die Aufnahmen werden auf der Videoplattform YouTube veröffentlicht.[30]

Parlamentarische Nachrichten

Eine andere Möglichkeit, über aktuelle Debatten und Ereignisse in der Landtag zu informieren, sind die parlamentarischen Nachrichten der Zeitschrift (Landtagsnachruten). Das 24-seitige Magazin wird neunmal im Jahr veröffentlicht und kann auf Anfrage des Verlags kostenlos abonniert werden. Ein Archiv mit zuvor veröffentlichten Themen ist in der Medienbibliothek auf der Website verfügbar.[31]

Offizieller Sitz

Vom Grand dukalen Wohnsitz bis zum parlamentarischen Sitz

Seit etwa 1000 Jahren ist die Castle Island das politische Machtzentrum des Landes. Der slawische Prinz Niklot Hatte bereits seine Hauptfestung hier. Der Vorläufer der Herzöge und Großkugel von Mecklenburg wird durch eine monumentale Reitstatue über dem Hauptportal erinnert. Im Verlauf des historischen Wiederaufbaus und Wiederaufbaus von 1843 bis 1857 wurde das Schloss in seiner gegenwärtigen Form geschaffen. Nach der Revolution von 1918 die Schloss wurde staatliches Eigentum. Als Teil des "Wohnsitzes Ensemble Schwerin - Kulturlandschaft des romantischen Historiks" ist das sehr gut erhaltene Schloss Schwerin ein deutscher Kandidat für Kulturerbe der UNESCO Status. Zwischen 1948 und 1952 traf sich das damalige staatliche Parlament von Mecklenburg-Vorpommern hier. Nach der Auflösung der Staaten auf dem Territorium des DDR wurde Schwerin Castle zum Sitz des Bezirksparlaments der Bezirk Schwerin. Nach dem Sitzen am 26. Oktober 1990 wählte das Parlament in Schwerin Castle als Sitz des Landtag Mecklenburg-Vorpommern.

Parlamentssitz von 1990

Wiederherstellung der Burg und Verwendung der Innenräume

Die Restaurierungsarbeiten in Schwerin Castle begannen in den 1970er Jahren und wurden ab 1990 verstärkt, als das Staatsparlament in das Schloss zog. Insbesondere die Fassaden wurden wiederhergestellt. Die Arbeit des Landtag stellt besondere Anforderungen an das historische Gebäude. Die Zimmer müssen für das staatliche Parlament verwendet werden, ohne das Denkmal zu beschädigen. Installationen und Änderungen werden normalerweise nach modernen Anforderungen durchgeführt, so dass zukünftige Generationen auch die Verwendung der Änderungen des Gebrauchs lesen können. Ein Beispiel hierfür ist der Raum des Ältestenrates. Mit der Wiederherstellung der Säulenhauptstädte, des Stucks an der Decke und der Wiederherstellung des wertvollen eingelegten Bodens wurde dieser Raum üppig restauriert. Zusätzlich zu den parlamentarischen Gruppenräumen und Beratungsräumen gibt es ein Büro für alle Abgeordneten. Die meisten Parlamentarier teilen sich ein Büro mit einem Kollegen. Zusätzlich zu Schwerin Castle verwendet der Landtag zusätzliche Gebäude in Schwerinin für die Büros der Verwaltung des Landtags, des Landbeauftragten und des staatlichen Kommissars für Datenschutz.

Neue Plenarhalle

Wiederaufbau

Die neue Plenarhalle befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Golden Hall, die eine Fläche von 283 Quadratmetern im Schlossgartenflügel umfasste. In der DDR war das Schloss der Sitz einer pädagogischen Schule für Lehrer im Kindergarten, und die Halle war weitgehend nicht genutzt.[32] Insgesamt 26 Millionen Euro Investitionen wurden für den Schlossgartenflügel budgetiert, von denen sieben Millionen für die Plenarhalle. Für die Reparatur der späten Auswirkungen des Schlossfeuers im Jahr 1913 und der Renovierung des Schlossgartenflügels als Ganzes waren zehn Millionen Euro geplant. Für weitere Renovierungsarbeiten wurden vier Millionen Euro vorgesehen, z. Die Umwandlung nach den Plänen des Architektenbüros Dannheimer & Joos wurde schließlich im September 2017 fertiggestellt.[33][34][35]

Zeit- und Kostenerhöhung

Am 30. Juni 2016 wurde bekannt gegeben, dass der geplante Abschluss um fünf Monate verzögert worden war. Der Grund für die Verzögerung des Bauwesens wurde als Insolvenz eines am Bauunternehmens beteiligten Planungsunternehmens bezeichnet.[36] Am 14. Dezember 2016 wurde mitgeteilt, dass die Baukosten für die Umwandlung von 27 Millionen Euro auf erwartete 30 Millionen Euro steigen würden.[37] Faktoren für die Kostenerhöhung waren der Baulboom mit den damit verbundenen steigenden Preisen sowie dem alten Gebäudegewebe. Aufgrund der Kostenerhöhung wurde die Umwandlung der alten Plenarhalle in ein modernes Kongresszentrum aufgegeben.[37]

Einweihung der neuen Plenarhalle

Am 26. September 2017 wurde die neue Plenarhalle des Landtags Mecklenburg-Vorpommern nach fünfjähriger Bauzeit mit einer festlichen Veranstaltung eingeweiht. Zusätzlich zu den Abgeordneten des aktuellen Wahlbegriffs nahmen auch ehemalige Abgeordnete und staatliche Minister teil.[38] Die zeremoniellen Reden wurden vom Präsidenten des deutschen Bundestags gehalten. Norbert Lammert, der Präsident des Landentags, Sylvia Bretschneider, der ehemalige Präsident des Landtag, Rainer Prachtl und der Architekt Tilman Joos. Am 27. September 2017 fand das erste Plenarsitz der Landtag in der neuen Plenarhalle statt.

Externe Links

Verweise

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