Ius in re
Ius in re, oder jus in re, unter Zivilrecht, häufiger als als Wirklich recht oder richtig im Tiefschlaf, ist ein Recht in Eigentum, bekannt als ein Interesse unter Common Law. Ein wirklicher Rechtsweste in einer Person in Bezug auf Eigentum, inhärent in seiner Beziehung zu ihm und ist gut gegen die Welt (gegen die Welt (Erga Omnes). Das primäre wirkliche Recht ist das Eigentum (Eigentum (Dominium) (Eigentum, Pacht, Commonhold). Ob Besitz (POSESSIO) wird als reales Recht oder nur als Quelle bestimmter Befugnisse und Handlungen anerkannt, abhängig vom vorliegenden Rechtssystem. Untergeordnete oder begrenzte reale Rechte beziehen sich im Allgemeinen auf Belastungen, Nutzungsrechte und Sicherheitsinteressen. Der Begriff richtig im Tiefschlaf leitet sich aus der Aktion ab, die seinem Inhaber, einem Actio in REM, gegeben wird. In der lateinischen Grammatik erfordert die Handlung gegen das Ding einen vierten Fall. Das zugrunde liegende Recht selbst, ius in re, hat einen fünften Fall, da das Rechte auf dem Ding oder Belastungen ruht. Aus Versehen verwendet die Common Law Terminology nun den vierten Fall für die Beschreibung des Rechts selbst. Vergleichen jus ad rem.
- jus in re Propria - Das Recht auf Vergnügen (d. H. Das Recht, das Eigentum in jeglicher Weise zu nutzen), das für vollständige Eigentum oder Eigentum vorkommt und häufig verwendet wird, um das vollständige Eigentum oder Eigentum selbst zu bezeichnen.
- jus in re Aliena, oder Belastung, einschließlich Dienste, Sicherheitsinteressen, echte Belastungen, Landbeschuldigung, Miete, Emphyteusis, Vorkaufsrecht; Land vermietet von einem anderen, der Eigentumstitel hat.
Maximen:
- Ius in re inhaerit ossibus usufructarii: "Ein echtes Recht ist an die Nutzfrectuary angeschlossen".