Gesellschaft MIT Beschänkter Haftung

A Gesellschaft MIT Beschänkter Haftung ([ɡəˈzɛlʃaft mɪt bəˌʃʁɛŋktɐ ˈHaftʊŋ], abgekürzt Gmbh [ɡeːʔɛmbeːˈhaː] und auch Geesmbh in Österreich; zündete.'Unternehmen mit begrenzter Haftung') ist eine Art von Art von juristische Person Sehr häufig in Deutschland, Österreich, Schweiz (wo sie einem gleichwertig entspricht Société à Reaktionsabilité Limitée) und Liechtenstein. Es ist eine Einheit, die im Großen und Ganzen dem entspricht Private Limited Company im Vereinigten Königreich und viele Commonwealth Länder und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC) in den Vereinigten Staaten. Der Name der GmbH -Form betont die Tatsache, dass die Eigentümer (Eigentümer (GesellschafterAuch als Mitglieder bezeichnet) des Unternehmens sind für die Schulden des Unternehmens nicht persönlich haftbar oder glaubwürdig.[1][2] GmbHs werden berücksichtigt juristische Personen Unter Deutsch, Schweizer und österreichischem Recht. Andere Variationen umfassen MBH (verwendet, wenn der Begriff Gesellschaft ist Teil des Firmennamens selbst) und GGMBH (Gemeinnutzige Gmbh) für gemeinnützig Firmen.

Die GmbH ist in Deutschland die häufigste Unternehmensform geworden, weil die AG (AktiengeSellschaft), das andere große Unternehmensform, das einer Stock -Unternehmen entspricht, war bis vor kurzem viel komplizierter zu bilden und zu arbeiten.[3][4]

Anforderungen der Bildung

Ein GmbH wird in drei Phasen gebildet: der Gründungsvereinigung, die als private Partnerschaft mit der vollen Haftung der Gründungspartner/Mitglieder angesehen wird; die gegründete Firma (oft als "GmbH I.G." mit "I.G." für in grundung - buchstäblich "in der Gründungsphase", mit der Bedeutung von "Registrierung ausstehend"); und schließlich die voll registrierte GmbH. Nur die Registrierung des Unternehmens im gewerblichen Register (Handelsregister) Bietet dem GmbH seinen vollständigen rechtlichen Status.

Das Gründungsgesetz und die Assoziationsartikel müssen sein notariell notariellsowie eine Reihe von Geschäftstransaktionen, wie z. B. die Übertragung von Aktien, die Ausstellung von Aktien und Änderungen der Verbandsartikel. Viele dieser Maßnahmen müssen beim Unternehmensregister eingereicht werden, wo sie von speziellen Richtern oder anderen Justizbeamten überprüft werden. Dies kann ein mühsamer und zeitaufwändiger Prozess sein, da in den meisten Fällen die gewünschten Maßnahmen nur dann rechtlich gültig sind, wenn sie in die Registrierung eingegeben werden. Der Gründungsprozess ist teuer. Normalerweise kostet die Grundlage eines neuen GmbH etwa 1000 bis 3000 €.[5] Das GmbH -Gesetz beschreibt den Mindestinhalt der Assoziationsartikel, aber es ist weit verbreitet, eine breite Palette zusätzlicher Regeln in den Artikeln zu haben.

Nach deutschem Recht muss die GmbH ein Mindestgründekapital von 25.000 € (§ 5 I Gmbhg) haben, aus dem 12.500 € vor der Registrierung im Handelsregister (§ 7 II GmbHg) angehoben werden müssen.[6] Ein Aufsichtsbehörde (Aufentsrat) Es ist erforderlich, wenn das Unternehmen mehr als 500 Mitarbeiter hat, andernfalls wird das Unternehmen nur von den Geschäftsführern betrieben (Direktoren (GeschäftsfÜHrer) die den uneingeschränkten Stellvertreter für das Unternehmen haben. Die gemeinsamen Mitglieder können die Befugnisse der Geschäftsführer einschränken, indem sie ihnen verbindliche Aufträge erteilen. In den meisten Fällen listen die Artikel der Vereinigung die Geschäftsaktivitäten auf, für die die Direktoren eine vorherige Zustimmung der Mitglieder erhalten. Nach deutschem Recht wird ein Verstoß gegen diese Pflichten durch einen Geschäftsführer die Gültigkeit eines Vertrags mit einem Dritten nicht beeinträchtigen, aber der GmbH kann den betreffenden Geschäftsführer für Schäden haftbar machen.

Deutschland, Österreich, die Schweiz und Liechtenstein haben unterschiedliche nationale Anforderungen wie folgt:

Unterschiede Deutschland Österreich Schweiz Liechtenstein
Minimum Aktienkapital 25.000[6] 35.000 € CHF20.000 CHF10.000
Obligatorisch Aufsichtsbehörde 500 Mitarbeiter 300 Mitarbeiter

Geschichte

Das Konzept von a Gesellschaft mit beschränkter Haftung existierte im Vereinigten Königreich vor deutschen Sprechländern. 1892 wurden die Gesetze, die die GmbH regeln, in Deutschland und in Österreich 1906 verabschiedet.[7] Im 19. Jahrhundert wurde eine juristische Person mit Haftung beschränkt auf das beigestellte Kapital als etwas Gefährliches angesehen. Daher hat das deutsche Recht viele Beschränkungen, die unbekannt sind Common Law Systeme.[5]

Da es in Deutschland kein zentrales Unternehmensregister gibt, sondern mehrere Hundert, die mit den regionalen Gerichten verbunden sind Deutsche Staaten. Seit 2007 gibt es ein internetbasiertes zentrales Unternehmensregister für Deutschland, genannt die Unternehmensregister.[8]

Im Jahr 2008 namens eine Derivatform namens Unternehmergesellschaft (Haftungsbeschmänkt) (Englisch: "Unternehmerische Gesellschaft (begrenzte Haftung)") oder kurz UG (Haftungsbekränkt) wurde vorgestellt. Es erfordert kein Mindestkapital und wurde eingeführt, um den Gründern der Firma bei der Einrichtung eines neuen Unternehmens zu unterstützen. Außerdem muss das UG sein Kapital um mindestens 25% seines jährlichen Nettogewinns (mit einigen Anpassungen) vergrößern, bis das allgemeine mindestens 25.000 Euro erreicht ist (zu diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen seinen Namen für die prestigeträchtigeren ändern Gmbh). In diesem Fall das Wort Haftungsbekränkt darf nicht abgekürzt werden.

Gemeinnüts

Ein Gelnnüt -Gesell -Schmal -Mit -Be -Beschänkter -Haftung (GGMBH) ist eine besondere Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem gemeinnützigen Zweck. Traditionelle Stiftungen und GGMBHs in Deutschland haben keine mindestens jährlichen Spendenanforderungen. Sie müssen bis zum Ende des Geschäftsjahres, in dem es aufgenommen wurde, Gewinne ausgeben und dürfen Kapitalreserven mit insgesamt 10 Prozent der jährlichen Spenden oder 33 Prozent der erhaltenen Dividenden bauen.[9]

Siehe auch

Verweise

  1. ^ Ris - Bundesrecht Konsolidierert - Suche. Ris.bka.gv.at. Abgerufen am 19. Juli 2013.
  2. ^ Gmbhg - nickamtliches inhaltsverzeichnis. Bundesrecht.juris.de. Abgerufen am 19. Juli 2013.
  3. ^ Müller, Klaus J. Die GmbH: Ein Leitfaden für die Deutsche Gesellschaft Limited Liability Company Beck, 2006 ISBN978-90-411-2444-9
  4. ^ Gtai. "Limited Liability Company (GMBH) - Investitionsführer in Deutschland". Abgerufen 5. März 2020.
  5. ^ a b "Gmbh Gründen - Alles Zur Haftung, Geschäftsführer und Aufösung". Hannover. Abgerufen 29. September 2018.
  6. ^ a b "Gründung Ihres Unternehmens in Deutschland - Gehaltsabrechnung, HR & Unternehmen eingerichtet". Unaterra. 5. Oktober 2020. Abgerufen 4. November 2020.
  7. ^ Reporter der beschränkten Haftung. "Historischer Hintergrund der Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Archiviert von das Original am 4. Juni 2001. Abgerufen 18. August 2008.
  8. ^ "Unternehmensregister". www.unternehmensregister.de. Abgerufen 29. August 2019.
  9. ^ De Jong, David (23. Oktober 2012). "Deutscher Milliardär Schwarz sah steuerfreies Vermögen". Bloomberg.

Weitere Lektüre

Externe Links

  • Anpartsellskab (Dänemark)