Geschmacksmuster

Unter Deutsches Recht, das Registriertes Design (Deutsch: EINGETRAGENES -Design), früher genannt Geschmacksmuster ("Ästhetisches Modell"),[1] ist eine Form von geistiges Eigentum Das erstreckt sich Industrial Designrechte über das visuelle Design von Objekten, das nicht rein nützlich ist.Die Begriff von a Geschmacksmuster ist fünfundzwanzig Jahre (§ 27 (2) Geschmmg), wie es für a ist Community -Design.

Siehe auch

Verweise

  1. ^ ""Registriertes Design" - ein etabliertes IP -Recht unter einem neuen Namen ". dpma.de.Deutsches Patent und markenamt (DPMA) (Deutsches Patent- und Markenbüro).2. Januar 2014. Abgerufen 1. März, 2014.

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