Bezirke Deutschlands

Bezirke Deutschlands
Landkreis (Deutsch)
  • Auch bekannt als:
  • Kreis
  • Stadtkreis
  Rural districts   Urban districts
Ort Deutschland
Gefunden in Zustände
Mögliche Typen
  • Landbezirk
  • Stadtbezirk
Regierung
  • Kreistag
Unterteilungen

Insgesamt Deutsch Zustände, mit Ausnahme der drei Stadtstaaten, der primären administrativen Unterteilung höher als a Geremeinne (Gemeinde) ist der Landkreis (offizielle Begriff in allen bis auf zwei Staaten) oder Kreis (offizielle Laufzeit in den Staaten von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein).[1] Die meisten großen Städte in Deutschland sind nicht Teil eines Kreis, sondern kombinieren die Funktionen einer Gemeinde und eines Kreis; Eine solche Stadt wird als als bezeichnet kreisfreie Stadt (buchstäblich "bezirksfreie Stadt"; offizielle Begriff in allen bis auf einen Staat) oder Stadtkreis (buchstäblich "städtischer Bezirk"; offizielle Begriff in Baden-Württemberg).

(Land-) Kreise auf einem mittleren Verabreichungsniveau stehen Deutscher Staat (Land, Plural Länder) und die städtischen Regierungen (Gemeinde, Plural Gemeinden) darin.[2] Diese entsprechen den Verwaltungseinheiten der Stufe-3 in der Nomenklatur von Territorialeinheiten für Statistiken (Nüsse 3) und sind ungefähr gleichbedeutend mit Grafschaften in dem Vereinigte Staaten.

Zuvor war der ähnliche Titel Reichskreis (Kaiserlicher Kreis) bezogen sich auf Gruppen von Staaten in der Heiliges Römisches Reich. Der damit verbundene Begriff Landeskommissariat wurde bis zum 19. Jahrhundert für ähnliche Verwaltungsabteilungen in einigen deutschen Gebieten verwendet.

Arten von Distrikten

The vertical (federal) separation of powers across the federal government (white), the states (yellow), and the municipalities (brown).Federal Level Federal States City States (Governmental Districts) (Rural) Districts (Collective Municipalities) Municipalities (Municipalities) Urban Districts
Verwaltungsabteilungen Deutschlands. (Klickbares Bild).

Die Mehrheit von Deutsche Bezirke sind "ländliche Bezirke"[3] (Deutsch: Landkreise), von denen es ab 2017 294 gibt. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern (und kleineren Städten in einigen Staaten) gehören normalerweise nicht zu einem Distrikt, sondern übernehmen selbst die Verantwortlichkeiten der Distrikte selbst, ähnlich dem Konzept von Unabhängige Städte. Diese sind als "städtische Bezirke" bekannt (Deutsch: kreisfreie Städte oder Stadtkreise) - Kitionen, die einen eigenen Bezirk ausmachen - und es gibt 107 von ihnen,[4] Die Gesamtzahl der Distrikte auf 401 erhöhen. Ab 2016In diesen 107 städtischen Bezirken leben ungefähr 26 Millionen Menschen.[5]

Im Nordrhein-WestfalenEs gibt einige Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern, die keine städtischen Bezirke sind, was diese sein. Recklinghausen, Gütersloh, Siegen, Paderborn, Bergisch Gladbach, Neuss und Moers. Trotzdem übernehmen diese Städte viele Verantwortlichkeiten des Distrikts selbst, obwohl sie immer noch Teil eines größeren ländlichen Bezirks sind. Mittelgroße Städte können auch bestimmte Verwaltungsfunktionen des Distrikts ausführen, insbesondere um den örtlichen Bürgern gemeinsame Dienstleistungen zu bieten. Die Klassifizierung als "mittelgroße" Stadt basiert normalerweise auf der registrierten Bevölkerung einer Stadt, variiert jedoch von Staat zu Staat.

Eine besondere Art von ländlichen Bezirken umfasst die drei Kommunalverbände besonderer Art (Kommunale Gewerkschaften von besonderer Art), eine Verschmelzung einer distriktfreien Stadt mit ihrem angrenzenden ländlichen Bezirk: neben der Regionalverband Saarbrücken (Saarbrücker Regional Association) von 1974 bis 2007 namens "stadtverband Saarbrücken" (Saarbrücker Town Association), dort ist der Hannover Region seit 2001 und die Städteregion Aachen (Aachen Region der Städte) Seit 2009. Aachen, Hannover und Göttingen bestimmte Rechte eines städtischen Bezirks behalten (KREFFREIE STADT); Saarbrücken hat eine ähnliche Bestimmung in seiner Gesetzgebung nicht ausdrücklich festgelegt.

Verantwortlichkeiten

Nach allgemeinen Bundes- und Landesgesetzen sind die Distrikte für die folgenden Aufgaben verantwortlich:

  • Das Gebäude und die Instandhaltung von "Distriktstraßen" (Deutsch: Kreistrraßen)
  • Andere Baupläne, die mehr als die Region einer lokalen Behörde abdecken
  • Fürsorge für Nationalparks
  • Soziales Wohlbefinden
  • Jugendfürsorge
  • Das Gebäude und die Instandhaltung von Krankenhäusern
  • Der Bau und die Instandhaltung staatlicher Sekundarschulen der Sekundarstufe
  • Sammlung und Entsorgung von Haushaltsabfällen
  • Autoanmeldung
  • Wählen Sie die Landrat oder Landrätin, der Geschäftsführer und Vertreter des Distrikts

Distrikte können zusätzliche Funktionen ausführen, basierend auf unterschiedlichen lokalen Gesetzen in jeder Region:

  • Finanzielle Unterstützung für die Kultur
  • Das Gebäude von Fußgängerzonen und Fahrradspuren
  • Finanzielle Unterstützung für den Schulbörsen
  • Das Gebäude und die Instandhaltung öffentlicher Bibliotheken
  • Wiederbelebung der Wirtschaft
  • Förderung des Tourismus
  • Das Management staatlicher Hochschulen für Erwachsenenbildung (Deutsch: Volkshochschulen)

Alle diese Aufgaben werden von lokalen (kommunalen) Behörden zusammengestellt, die zusammen operieren. Städtische Bezirke haben diese Verantwortlichkeiten und auch die der Gemeinden.

Bezirksrat

Der Bezirksrat (Deutsch: Kreistag) ist die höchste Institution eines ländlichen Bezirks und für alle grundlegenden Richtlinien der regionalen Selbstverwaltung verantwortlich. Dieser Rat wird alle fünf Jahre direkt gewählt, außer in Bayern wo es alle sechs Jahre gewählt wird. Normalerweise befindet sich der Verwaltungssitz eines ländlichen Bezirks in einer der größten Städte. Der Bezirksrat und der Verwaltungssitz einiger ländlicher Bezirke befinden sich jedoch nicht in der richtigen Bezirk, sondern in einer angrenzenden Bezirksfreiheit. Die meisten dieser ländlichen Bezirke sind auch nach dieser Mittelstadt benannt (z. Bamberg und Karlsruhe). Moers ist die größte Stadt in Deutschland (und derzeit die einzige mit mehr als 100.000 Einwohnern), die weder ein städtischer Bezirk noch der Bezirkssitz seines ländlichen Bezirks ist.

Bezirksverwaltung

Die höchste Verwaltungsposition eines ländlichen Bezirks ist ein Beamter, der als bekannt ist Landrat oder Landrätin, der für die tägliche Verwaltung des Distrikts verantwortlich ist und als Vertreter für offizielle Zwecke fungiert. In Teilen Norddeutschlands, Landrat ist auch der Name der gesamten Bezirksverwaltung, die in Süddeutschland als bekannt ist als Kreisverwaltung oder Landratsamt.

In städtischen Distrikten werden ähnliche Verwaltungsfunktionen von einem Bürgermeister in den meisten größeren Städten in der Regel von der ausgeführt Oberbürgermeister.

Ländliche Bezirke in einigen deutschen Staaten haben einen zusätzlichen Verwaltungsausschuss angerufen Kreisausschuss. Dieses Komitee wird im Allgemeinen vom Landrat geleitet und umfasst eine Reihe zusätzlicher freiwilliger Mitglieder. Es übernimmt bestimmte Verwaltungsfunktionen für den Distrikt nach Entscheidungen des Bezirksrates. Die genaue Rolle und die Vorschriften dieses Gremiums variieren jedoch stark zwischen verschiedenen Zuständen.

Die Stadt, in der sich das Büro der Verwaltung des Distrikts befindet, heißt Kreisstadt ("Distriktstadt") oder Kreishaus ("Distrikt -Hauptgemeinde") Wenn es keine Stadt ist. Oft ist der Distrikt nach seiner Stadtstadt benannt.

Sprachlich gesehen könnte jede Stadt innerhalb eines Distrikts als "Kreisstadt" bezeichnet werden, insbesondere diejenigen, die nicht distanziert sind, um sie von distriktfreien Städten zu unterscheiden. Dieser Begriff muss von dem juristischen Begriff "Kreisstadt" unterschieden werden, der nur den Standort des Verwaltungsbüros bezeichnet. In der Alltagssprache werden auch Distriktstädte genannt Kreishauptstadt ("Distriktkapital").

Siehe auch

Anmerkungen

  1. ^ In beiden Fällen wird der Plural des Substantivs gebildet, indem es mit "e" suffixiert wird. In Deutschland der Begriff Kreis wird auch informell für jeden ländlichen Bezirk verwendet und (z. B. in statistischen Zusammenfassungen) für einen Bezirk jeglicher Art.
  2. ^ A Kreis ist nicht zu verwechseln mit einem Regierungsbezirk". Dies sind staatliche administrative Unterteilung über Landkreis-Ebene und unterhalb des Landesebene. Derzeit nutzen nur vier deutsche 'Länder' (Bundesstaaten) diese administrative Ebene: North Rhein-Westphalia, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen.
  3. ^ "Country Compendium, ein Begleiter des englischen Stilhandbuchs" (PDF). Direktion der Europäischen Kommission für die Übersetzung (EC DGT). Februar 2017. S. 50–51.
  4. ^ Diese Nummer enthält die "Stadtstaaten" von Berlin und Hamburgund zwei städtische Bezirke des Stadtstaates Bremen.
  5. ^ "KREIFREIE STADTE UNDERN UNTERSTELLUNG VON FLÄCHE UND BEVÖKERUNG AUF GRUNDLAGE DES ZENSUS 2011 UND BEVÖKERUNGSDICHTE - GEBIETSSTAND: 31.12.2015" (Xls) (auf Deutsch). Statistische Bundesamt Deutschland. Juli 2017. Abgerufen 9. August 2017.