Deutsche Bundspost

Deutsche Bundspost
Früher Deutsche Post (1947-50)
Typ
Industrie
Vorgänger
Gegründet
  • 1947; Vor 75 Jahren als Deutsche Post
  • 1950; Vor 72 Jahren als Deutsche Bundspost
Nicht mehr existieren 1. Januar 1995 (privatisiert)
Nachfolger
Hauptquartier Bonn, Deutschland
Anzahl der Angestellten
~ 544.000 (1985)
Elternteil Bundesnetzagentur (Federal Network Agency)
Webseite www.bundespost.de
Deutsch Briefkasten mit einem alten Posthorn Logo mit Blitzen aus dem Deutsche Bundspost; Oben das neue stilisierte Post -Horn -Logo von Deutsche Post Ag
Post Eisenbahnwagen von Deutsche Bundspost in Rottweil

Das Deutsche Bundspost (Deutsch Bundes Post) war ein deutscher Staat Postdienst und Telekommunikation Das Unternehmen wurde 1947 gegründet. In seiner Zeit war es zunächst der zweitgrößte Bundesarbeitgeber. Nach der Reduzierung der Mitarbeiter in den 1980er Jahren wurde das Personal 1985 auf rund 543.200 Mitarbeiter reduziert. Das Unternehmen wurde 1995 unter zwei Runden von Postreformen aufgelöst, die 1989 bzw. 1995 in der deutschen Post stattfanden.[1][2] Nach den Reformen wurde der ehemalige Deutsche Bundspost in drei börsennotierte Unternehmen unterteilt: Deutsche Post Ag (Deutscher Beitrag), Deutsche Telekom (Deutsche Telekommunikation) und Deutsche Postbank AG (Deutsche Postbank).[3]

Geschichte

1947 geschaffen in der Trizone Als Nachfolger der Reichspost (Deutsches kaiserliches Postamt), bis 1950 wurde das Unternehmen gerufen Deutsche Post (Deutsche Post). Bis 1989 die Deutsche Bundspost war eine staatliche Operation.

Organisation

Das Bundspost wurde gemäß einem dreistufigen Prinzip entwickelt, der gemeinsam ist in öffentliche Verwaltung in dem Bundesrepublik Deutschland. Die obere Stufe bestand aus dem Bundesministerium für die Post und bestand Telekommunikation System. Die mittlere Stufe bestand aus regionalen Direktionen (BundespostDireKtionen) und die staatliche Postverwaltung (LandesspostDireKtion) unter westlicher alliierter Autorität in Westberlin (sehen Deutsche Bundspost Berlin) ab 1949/1955). Das Postamt Technische Zentralbüro, das Zentralbüro des Telekommunikations -Engineering, das Postverwaltungs -Sozialbüro und die Postämter) waren mit den Direktionen auf gleichen Ebenen. Die untere Stufe bestand aus Post -Office -Filialen, Postal Giro (Ähnlich wie bei einem Girokonto) Sparkassen und Filialen für Telekommunikationsbüros.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage für die administrative Aktivität der Bundspost war das Postverwaltungsgesetz (Postverwaltungsgesetz, abgekürzt Postvwg). Ein zentrales Ziel der öffentlichen Verwaltungsrichtlinie nach 1924 war die finanzielle Selbstversorgung. Politische Ziele haben dieses Ziel jedoch oft ersetzt. Laut dem PostvwgDas föderale Postsystem sollte "gemäß den Grundsätzen der Politik der BRG, insbesondere der Handel, der wirtschaftlichen, finanziellen und sozialer Politik" und "die Interessen der deutschen Volkswirtschaft" verwaltet werden.

Das Deutsche Bundspost war der größte Arbeitgeber in der Bundesrepublik und beschäftigte ab 1985 rund 543.200 Mitarbeiter.

Reformen

In der ersten Post -Office -Reform, die am 1. Juli 1989 umgesetzt wurde, ist die Bundspost wurde in drei Abteilungen unterteilt (auch öffentliche Unternehmen genannt):[3]

  • Deutsche Bundspost Postdienst - Postdienst
  • Deutsche Bundspost Telekom - Kommunikationsdienst
  • Deutsche Bundspost Postbank - Postal Bank

Die zentralen Behörden blieben wie oben beschrieben. Die Abteilungen wurden am 1. Januar 1995 in einer zweiten Reformenrunde privatisiert, was zu:[2][3][4]

Das Bundesministerium für Postamt und Telekommunikation (Bundesministerium für Post und Telekommunikation) Verantwortung für Postdienste und Telekommunikationen. Nach der Auflösung dieses Ministeriums am 1. Januar 1998 wurden diese Aufgaben von einer neuen Aufsichtsbehörde für das Bundesnetzwerk übernommen (Bundesnetzagenturfrüher Regtp) Unter dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Andere Funktionen (wie die Ausgabe von Briefmarken) wurden vom Finanzministerium übernommen. Einige Telekommunikationsfunktionen (einschließlich BOS -Radio) wurden dem Bundesministerium des Innenraums übergeben.

Für bestimmte offizielle und rechtliche Zwecke (einschließlich bestimmter finanzieller, medizinischer und anderer Dienstleistungen für ehemalige Postbeamte), einer "Bundesinstitution für Post und Telekommunikation" (Bundeseinrichtung "(Bundessamstalt für Post und Telekommunikation) wurde erstellt.

Siehe auch

Verweise

  1. ^ "Postumwg - nickamtliches inhaltsverzeichnis".
  2. ^ a b "Art 143b GG - Einzelnorm".
  3. ^ a b c Daniel A. Rehbein. "Die Deutsche Bundspost". www.bundespost.de (auf Deutsch). Abgerufen 25. Mai 2016.
  4. ^ "Deutsche Telekom: Telekommunikationsmeilensteine". www.telekom.com.